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   BGH, 05.04.1951 - 4 StR 90/51   

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https://dejure.org/1951,3005
BGH, 05.04.1951 - 4 StR 90/51 (https://dejure.org/1951,3005)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1951 - 4 StR 90/51 (https://dejure.org/1951,3005)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1951 - 4 StR 90/51 (https://dejure.org/1951,3005)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verlesung einer Erbscheinakte in der Hauptverhandlung - Anforderungen an die Erhebung verfahrensrechtlicher Rügen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 08.12.1936 - 1 D 869/36

    1. Was ist im § 164 StGB. unter einer "Behörde" und einem "behördlichen

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 90/51
    Wider besseres Wissen handelt nicht schon, wer nicht von der Wahrheit der behaupteten Tatsache überzeugt ist, sondern nur, wer von ihrem Gegenteil überzeugt ist (RGSt 18, 88; 32, 302; 71, 34).

    Dadurch, dass mehrere Behauptungen in der Weise zusammengefaßt werden, dass bei einzelnen Behauptungen verschiedene Schuldformen vorliegen, wird eine natürliche Handlungseinheit nicht ausgeschlossen (RGSt 71, 34, 40, JW 1938, 1387 Nr. 2, DJ 1939, 1284).

  • RG, 22.12.1930 - II 819/30

    Darf auf die Berufung des Nebenklägers die Strafe für eine mit dem Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 90/51
    Das zieht die Aufhebung des Urteils wegen der übrigen hiermit in Tateinheit begangenen Vergehen nach sich, weil das vom Nebenkläger eingelegte Rechtsmittel wegen des Wesens der Tateinheit nur die unbeschränkte Prüfung der Tat nach allen auf sie zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten zulässt ohne Rücksicht darauf, dass der Nebenkläger sein Rechtsmittel allein auf die Verletzung derjenigen Gesichtspunkte stützen darf, wegen der er nach dem Verfahrensrecht zum Anschluss berechtigt ist (RGSt 61, 349, 351; 65, 60, 125, 131).
  • RG, 30.06.1927 - II 34/27

    Über die Befugnis des Nebenklägers zur Einlegung von Rechtsmitteln und deren

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 90/51
    Das zieht die Aufhebung des Urteils wegen der übrigen hiermit in Tateinheit begangenen Vergehen nach sich, weil das vom Nebenkläger eingelegte Rechtsmittel wegen des Wesens der Tateinheit nur die unbeschränkte Prüfung der Tat nach allen auf sie zutreffenden rechtlichen Gesichtspunkten zulässt ohne Rücksicht darauf, dass der Nebenkläger sein Rechtsmittel allein auf die Verletzung derjenigen Gesichtspunkte stützen darf, wegen der er nach dem Verfahrensrecht zum Anschluss berechtigt ist (RGSt 61, 349, 351; 65, 60, 125, 131).
  • RG, 18.09.1888 - 1663/88

    21. Ist eine Beschuldigung als wider besseres Wissen erhoben anzusehen, wenn der

    Auszug aus BGH, 05.04.1951 - 4 StR 90/51
    Wider besseres Wissen handelt nicht schon, wer nicht von der Wahrheit der behaupteten Tatsache überzeugt ist, sondern nur, wer von ihrem Gegenteil überzeugt ist (RGSt 18, 88; 32, 302; 71, 34).
  • BGH, 30.04.1953 - 4 StR 534/52

    Rechtsmittel

    Als Bestandteil von Gerichtsakten gehörte es zu den nach § 249 StPO verlesbaren Urkunden (BGH 4 StR 90/51 von 5. April 1951, 1 StR 239/52 vom 8. August 1952).
  • BGH, 05.07.1956 - 4 StR 209/56

    Rechtsmittel

    Die Veröffentlichungsbefugnis beschränkt sich jedoch auf die Verurteilung wegen falscher Anschuldigung in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr u Dies mußte im Urteilssatz zum Ausdruck gebracht werden (RGJW 1937, 3301; 4 StR 90/51 vom 5. April 1951).
  • BGH, 28.05.1953 - 4 StR 136/53

    Rechtsmittel

    Das Landgericht musste deshalb im Urteilssatz zum Ausdruck bringen, dass sich die Veröffentlichungsbefugnis nicht auf die Bestrafung wegen Beamtennötigung bezog (vgl. RG JW 193[xxxxx] 3301; BGH vom 5. April 1951 4 StR 90/51).
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